Widerspruch gegen Eintragungsanordnung - Vergleich

  • Hallo zusammen.

    Der GVZ hat in meinem Fall am 16.10.14 die Eintragungsanordnung erlassen, weil der Schuldner zu dem Termin zu Abgabe der VAK am selben Tag nicht erschienen ist. Jetzt bekomme ich vom Schuldner-Vertreter den Widerspruch mit der Begründung, dass der Schuldner mit dem Gläubiger einen Vergleich geschlossen habe und die Angelegenheit nach Zahlung des vereinbarten Teilbetrages erledigt ist. Die Eintragungsanordnung ist dem Sch.-Vertreter am 23.10.14 zugegangen. Der vorgelegte Vergleichsvorschlag des Gl.-Vertreters datiert vom 24.10.14 und ist dem Sch.-Vertreter am 30.10.14 zugegangen. Darin ist als Zahlungstermin der 15.11.14 angegeben. Bis dahin muss der Schuldner den Betrag bezahlt haben.

    Ich habe hierzu leider im Forum nichts passendes gefunden und weiß absolut nicht, was ich mit dem Widerspruch jetzt anfangen soll. Wäre toll, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.

  • Ich würde dem Widerspruch nur stattgeben, wenn der Schuldner mir nachweist, dass er tatsächlich gezahlt hat. Er kann ja auch vor dem 15.11.2014 zahlen. Zahlt er nach Eintragung kann er die vorzeitige Löschung beim zentralen Vollstreckungsgericht beantragen.

    Einmal editiert, zuletzt von PKati (3. November 2014 um 13:44) aus folgendem Grund: Schreibfehler berichtigt :)

  • :daumenrau

    (Im übrigen würde ich den letzten Satz von allen am meisten bevorzugen.)

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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