Hallo zusammen.
Der GVZ hat in meinem Fall am 16.10.14 die Eintragungsanordnung erlassen, weil der Schuldner zu dem Termin zu Abgabe der VAK am selben Tag nicht erschienen ist. Jetzt bekomme ich vom Schuldner-Vertreter den Widerspruch mit der Begründung, dass der Schuldner mit dem Gläubiger einen Vergleich geschlossen habe und die Angelegenheit nach Zahlung des vereinbarten Teilbetrages erledigt ist. Die Eintragungsanordnung ist dem Sch.-Vertreter am 23.10.14 zugegangen. Der vorgelegte Vergleichsvorschlag des Gl.-Vertreters datiert vom 24.10.14 und ist dem Sch.-Vertreter am 30.10.14 zugegangen. Darin ist als Zahlungstermin der 15.11.14 angegeben. Bis dahin muss der Schuldner den Betrag bezahlt haben.
Ich habe hierzu leider im Forum nichts passendes gefunden und weiß absolut nicht, was ich mit dem Widerspruch jetzt anfangen soll. Wäre toll, wenn mir da jemand auf die Sprünge helfen könnte.