Guten Tag zusammen;)
Falls meine Frage hier falsch ist, bitte verschieben, das mal vorab, bin mir nämlich nicht sicher
Wir haben einen Beschluß über die Verbindung zweier Verfahren erhalten, womit ich nicht einverstanden bin und ich bin nicht sicher, was ich jetzt genau machen muß.
Folgender Sachverhalt:
Gegner beantragt Mahnbescheid, Mandant legt Widerspruch ein und gibt uns als Beistand an, Abgabe an Streitgericht, Gegner zahlt GK, Az. wird vergeben, keine Anspruchsbegründung.
Monate später reicht der Gegner Klage ein, kein Bezug auf das Mahnverfahren, kein AZ angegeben, Klage wird uns zugestellt mit neuem Aktenzeichen, wir zeigen Verteidigung an, Erwiderung folgt später.
Jetzt der o.g. Beschluß. Ich sehe keine Verbindung, für mich handelt es sich um zwei Verfahren, nämlich ein nicht fortgesetztes Mahnverfahren und eine Klageeinreichung, also doppelte Rechtshängigkeit. Gegner hat sogar die GK für das zweite Klageverfahren eingezahlt und nun zurückgefordert.
Oder liege ich falsch?
Und was mache ich jetzt? Unter Bezugnahme auf den Beschluß wie oben darlegen und beantragen, daß die Kosten des Klageverfahrens dem Gegner aufzuerlegen sind?