Hallo zusammen,
vielleicht ne völlig blöde Frage, aber ich stehe gerade voll auf dem Schlauch...bei mir legt der Kläger Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss ein und reicht mir dazu noch eine korrigierte Fassung seines KFAs ein, der Beklagte bemängelt das Gleiche, was der Kläger in seinem KFA korrigiert hat.
Vor Eingang der Schreiben habe ich jedoch einen KFB erlassen und die Parteien nun angeschrieben wie weiter verfahren werden soll.
Der Beklagte teilt mit, dass sich sein Schreiben erledigt hat der Kläger will seines als Rechtsmittel gewertet haben.
Problem ist aufgrund der Korrektur des Klägers, müsste seine Partei mehr zahlen als im KFB festgesetzt wurde...
Kann ich nun den Kläger anschreiben und ihn um Überprüfung bitten, da er ja nicht beschwert ist und ihm mitteilen, dass er eigentlich mehr zu zahlen hätte??? Wäre die Beschwerde dann nicht unzulässig, da er nicht beschwert ist???
Ich danke euch