Haus und Grundeigentümerverein Prozesspauschale

  • Guten Abend,
    ich habe einen Antrag auf Kostenfestsetzung gem. § 104 ZPO.
    Der Haus- und Grundeigentümerverein ist Prozessbevollmächtigter des Klägers. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte und nun will
    der Verein eine "Prozesspauschale" i.H.v. 80 €, Portokosten und Mehrwertsteuer festgesetzt haben .
    Habe zu dem Problem bisher nichts gefunden, dachte auch, dass gem. § 79 ZPO so ein Verein gar nicht Prozessbevollmächtigter sein kann sondern nur die Verbraucherberatung (Verbraucherzentralen und andere mit öffentlichen Mitteln geförderte Verbraucherverbände bei der Einziehung von Forderungen von Verbrauchern im Rahmen ihres Aufgabenbereichs)
    Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt ?

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