Hallo Zusammen!
Ich glaube einen echt kniffligen Fall hier zu haben, für welchen ich eure Hilfe benötige.
Sv.: Der Kl. verklagt eine ABC GmbH & Co.KG.. Es kommt zum Termin, wo der "angeblich ehemalige" Geschäftsführer der beklagten Firma erscheint.
Dieser teilt im Termin mit, dass er schon seit 3 Monaten nicht mehr der Geschäftsführer sei, dies ergebe sich aus einem notariellen Vertrag, er wäre dort abberufen worden und entlastet worden. Die Firma sei an eine Fima (an einem anderen Ort) Name und Adresse derzeit unbekannt, verkauft worden.
Sogleich schließt der ehemalige GF mit dem Kl. einen Vergleich worin steht:
Vergleich
1. Der Geschäftsführer der Beklagten " Name des Gf" zahlt an den Kläger einen Betrag XY
2. Der Kläger gibt das Ihm zur Verfügung gestellte Diensttfahrzeug an den GF "Name des GF" heraus.
3. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.
Sodann erteilt unsere Kostenbeamtin dem Kl.vertr eine vollstr. Ausfertigung. JEtzt schreibt der Kl.vertr., dass er mit dieser vollstr. Ausfertigung nicht gegen den "ehemaligen" Gf vollstrecken kann, da der Titel ja gegen die GmbH & Co. KG lautet.
Er beantragt daher, dass die Klausel dahingehend klargestellt wird, dass eine vollstreckbare Ausfertigung für den Kläger gegen den Geschäftsführer erteilt wird.
Fragen:
- Kann euer Meinung nach eine Klarstellung der Klausel erfolgen?
- Nach welcher Vorschrift erfolgt solch eine Klauselklarstellung?
Für Tipps, Entscheidungen, Hilfestellungen wäre ich euch sehr dankbar. Der Kollegenkreis hatte einen solchen Fall bisher auch noch nicht! Danke!