Hallo,
wie der Titel schon sagt: Ich mache gerade meine erste Aufgebotssache
Mir stellt sich die Frage:
Ein Grundschuldbrief soll aufgeboten werden. Antragstellerin ist die berechtigte Versicherungs- AG. Diese hat eine Prokuristin zur diesbezüglichen Antragstellung und Abgabe der EV bevollmächtigt, wovon sie gegenüber einem Notar Gebrauch gemacht hat.
Kann sie das? Sie ist ja rechtsgeschäftlich bevollmächtigt und passt für mich nicht recht in die Systematik des § 10 FamFG.
Müsste dann nicht wenigstens die EV direkt vom Vertretungsorgan abgegeben werden? Kommt mir seltsam vor...da übersehe ich doch sicher was...:(