Einstweiliger besonderer Vertreter nach § 779 ZPO

  • Hallo.

    Ich habe einen Antrag auf Bestellung eines einstweiligen besonderen Vertreters auf dem Tisch. Die Voraussetzungen scheinen mir auch vorzuliegen. Jetzt stellt sich mir die Frage, welche Person ich bestelle. Suche ich mir einen Anwalt aus unserer Nähe raus, oder wie läuft sowas?

    Dann stellt sich mir noch die Frage der Vergütung für den Vertreter. Setze ich die fest? Muss ich dazu im Vorfeld einen angemessenen Vorschuss anfordern?

    Gibt es sonst noch etwas, das ich bei der Beschlussfassung beachten muss? Einen Vordruck habe ich bisher leider auch noch nicht gefunden...

    Leider findet man in den Kommentaren nicht all zu viel zu diesem Thema :confused: Meine Kollegen hatten so einen Fall leider auch noch nie. Ich würde mich freuen, wenn jemand ein paar Anregung dazu hätte.

    Vielen Dank!

  • ..

  • Hallo,

    Tara, magst du vielleicht verraten, wie du es im Endeffekt gelöst hast? Ich habe jetzt auch einen Fall vorliegen und werde wohl ähnlich verfahren, wie von Andy vorgeschlagen, allerdings hätte ich doch ganz gerne auch einen Erfahrungsbericht. Könnte ja auch nach dem "Bestellungsbeschluss" noch interessant sein :)

    Liebe Grüße

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