Hallo,
ich habe hier aufgrund Ersuchen des Zwangsversteigerungsgerichts die Annahme zur Hinterlegung angeordnet. Hinterlegungsgrund ist Gläubigerunsicherheit bzw. Gläubigerunsicherheit nach § 117 Abs. 2 ZVG.
Das Geld ist mittlerweile auch einbezahlt.
Nun schickt mir das Versteigerungsgericht neue Hinterlegungsersuchen mit dem Hinweis, dass eine als Empfänger in Betracht kommende Person berichtigt wurde.
Bei dieser Person wurden nun Vorname und Adresse geändert.
Ich hätte jetzt einfach einen Berichtigungsbeschluss zum Bescheid gemacht.
Oder muss ich das Ganze als Rechtsbehelf gegen den Bescheid behandeln?