Der Betreuer ( Rechtsanwalt) einer 86 jährigen Dame schildert, dass seine Betreute in notarieller Urkunde die Löschung ihres Rentenrechtes bewilligt hat.
Sie sei zu diesem Notartermin von der Erwerberin aus dem Altenheim mit ihrem Rollstuhl in einem Kleintransporter aus dem Altersheim ohne Wissen des Pflegepersonals abtransportiert worden; die Unterschrift sei vor dem Notar im Transporter geleistet worden; die Urkunde enthalte weiter Vollmachten an den Notar und eine Entpflichtungserklärung des persönlich Rentenverpflichteten.
Die Geschäftsunfähigkeit der alten Dame sei offenkundig und wird durch ein aktuelles Attest belegt. Zudem benötige die alte Dame( Pflegestufe II) zur Deckung der Heimkosten dringend die Rente aus der Reallast.
Ich habe nach dieser Sachverhaltsschilderung an den beurkundenden Notar geschrieben, dass der Vollzug der Urkunde nicht vorgenommen werden wird.
Nun legt mir der Betreuer einen ihm zugestellten Vorbescheid des beurkundenden Notars vor, wonach die Löschungsbewilligung dem Grundbuchamt zum Vollzug vorgelegt wird, wenn nicht binnen 1 Monats seit Zustellung des Vorbescheids Beschwerde bei dem Landgericht Wuppertal eingelegt werde.
Ist dieses Verfahren nach 15 II BundesnotarO für mich überhaupt bindend?