Hallo,
ich habe ein Problem mit folgendem Sachverhalt.
Partei wurde VKH mit Ratenzahlung bewilligt. Nach Zugang des Bewilligungsbeschlusses haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse d. Partei geändert, sodass gegen den vorgenannten Beschluss fristwahrend sofortige Beschwerde, jedoch zunächst ohne Begründung, eingelegt wurde. Zust. Richter hat d. Partei zur Begründung der Beschwerde binnen 1 Monats aufgefordert. Frist ist fruchtlos abgelaufen, sodass der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen und dem OLG zur Entscheidung vorgelegt wurde. Nach Abgabe der Verfahrensakte wurde der Begründungsschriftsatz nachgereicht. Dieser wurde sodann dem OLG weitergeleitet. Das OLG hat die sofortige Beschwerde zurückgewiesen. Der Begründungsschriftsatz ist erst nach Erlass des Zurückweisungsbeschlusses bei der Beschwerdeinstanz eingegangen.
Anschließend wurde ein Antrag auf Abänderung des ursprünglichen VKH-Beschlusses gestellt. Ist dieser zulässig?