Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe einen Antrag auf Aufgebot eines Grundschuldbriefes vorliegen. Auf meine Nachfrage bei der Gläubigerin teilt diese mir mit, dass das Recht noch zum Teil valutiert, der Grundschuldbrief dort aber (und auch anders wo) nicht aufzufinden sei.
Ist das ein Hindernis? Die mir zugänglichen Kommentare schweigen zu diesem Punkt...
Der Notar sagt, es ginge trotzdem..
Stimmt das?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG!