Inhaltsänderung (Erweiterung) Grunddienstbarkeit

  • Hey,

    habe hier den Fall, dass eine Grunddienstbarkeit (ein Parkplatzrecht) inhaltlich geändert werden soll. Und zwar soll die Breite der abgesicherten Fläche von 2,80m auf 2,85m vergrößert werden. Bewilligt hat nun lediglich der Eigentümer des dienenden Grundstücks.

    Ich stelle mir nun die Frage, ob nicht auch die nachrangigen Rechte (oder gar der Berechtigte) wegen der Erweiterung bewilligen müssten. Leider finde ich zu dem Thema im Stöber nichts.

    Habe mir bereits folgenden (archivierten) Thread durchgelesen: https://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-19401.html

    Dort wird vorgeschlagen, dass man auch ohne Bewilligung der nachrangigen Rechte eine Eintragung vornehmen könnte, sofern man dies im Eintragungstext kenntlich macht ("Gemäß Bewilligung vom ... insoweit im Rang nach II/... und III/... eingetragen am ...")

    Da ich noch etwas neu im Geschäft bin, würde ich gern wissen, wie der Meinungsstand zu diesem Thema hier wäre :)


    Besten Dank und viele Grüße :)

  • Dort wird vorgeschlagen, dass man auch ohne Bewilligung der nachrangigen Rechte eine Eintragung vornehmen könnte, sofern man dies im Eintragungstext kenntlich macht ("Gemäß Bewilligung vom ... insoweit im Rang nach II/... und III/... eingetragen am ...")


    Genau so gehts.

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