Hey Ihr
Kurze Frage:
Urteil I. Instanz = Bekl. wird zur Zahlung von xxx € verurteilt.
Berufung hiergegen.
Berufungsurteil = Berufung wird zurückgewiesen.
Ich vollstrecke doch jetzt NUR aus dem Urteil der I. Instanz und brauch KEINE ZUSÄTZLICHE vollstreckbare Ausfertigung des Berufungsurteils, oder
LG