Hauptbetreuer ist Vereinsbetreuer. Vertretungsbetreuer ist der Betreuungsverein.
Es ist bekannt, dass der Hauptbetreuer (=Vereinsbetreuer) seit Monaten in Kur ist. Ein anderer Mitarbeiter des Betreuungsvereins "führt die Betreuung".
Für mich stellt sich neben der Frage, wer die Betreuung jetzt gerade führen muss (Betreuungsverein = Vorstand?) bzw. was überhaupt delegierbar ist, die Frage, ob dem jetzt tätigen Betreuungsverein überhaupt eine Vergütung zusteht?
Die Frage nach Erklärung, ob ein Vertretungsfall vorliegt wurde abschlägig beantwortet ("eine Erklärung, wie von Ihnen gefordert, ist nicht relevant.").
Ferner wurde mitgeteilt: "Es wird beim verhinderten Betreuer nicht generell der Zeitraum unvermutet gelassen, vielmehr tritt die Kürzung nur dann ein, wenn die Vergütung zwischen den beiden Betreuern nach Tagen geteilt werden kann. Da aber der Verein nach § 1900 Absatz 1 BGB keine Vergütung bekommen kann, kann diese für den Vereinsbetreuer auch nicht gekürzt werden."
Diesen Ausführungen kann ich schon vom Verständnis her nicht folgen.
Ein Verein bekommt als Betreuer keine Vergütung. Der Vereinsbetreuer ist krank. Er kann das Amt nicht ausführen. Es handelt der Verein im Rahmen der Vereinsbetreuung. Und dennoch bekommt der Verein, dem keine Vergütung zusteht, trotzdem die Vergütung, die dem Vereinsbetreuer zusteht, der wegen Krankheit gar nicht handeln kann.
Was meint das geschätzte Forum?