Elterliche Sorge bei minderjähriger Mutter und gemeinsamer Sorgeerklärung

  • hallo,

    für das Kind einer unverheirateten minderjährigen Mutter ist Amtsvormundschaft des Jugendamtes eingetreten. Nun kommt der Kindesvater und die minderjährige Mutter nach Eintritt der Volljährigkeit des Kindesvaters und bitten, dem Kindesvater die elterliche Sorge zu übertragen.

    Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich oder endet die Amtsvormundschaft kraft Gesetzes , wenn die Kindeseltern- die KM mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter-
    eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegen ?

  • Ein Gerichtsverfahren hast du doch sowieso. Bei der gesetzlichen Amtsvormundschaft muss doch dem JA eine Bescheinigung nach § 1791c BGB erteilt werden, und im weiteren Verlauf ist es doch ein Vormundschaftsverfahren mit jährlichen Berichten wie jedes andere auch. Mit Eintritt des Sorgerechts endet die Vormundschaft, dann muss noch die Schlussabrechnung vorgelegt (und vom sorgeberechtigten Elternteil abgenommen) werden, ansonsten ist noch die Bescheinigung zurückzugeben. Das passiert doch alles in dieser Akte.

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