Hallo,
wenn ich einen Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Schuldenregulierung abrechnen möchte, dann richtet sich die Vergütung ja immer nach der Anzahl der Gläubiger.
Fragen:
Wenn ich einen Gläubiger mit zwei Forderungen habe, ist dass dann ein oder zwei Gläubiger?
Ist es ein Unterschied, wenn es zwei Kundennummern gibt?
Danke vorab
Liane