Anzahl der Gläubiger?

  • Hallo,

    wenn ich einen Beratungshilfeschein für eine außergerichtliche Schuldenregulierung abrechnen möchte, dann richtet sich die Vergütung ja immer nach der Anzahl der Gläubiger.

    Fragen:
    Wenn ich einen Gläubiger mit zwei Forderungen habe, ist dass dann ein oder zwei Gläubiger?

    Ist es ein Unterschied, wenn es zwei Kundennummern gibt?

    Danke vorab

    Liane

  • Bei der Abrechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist ein Gläubiger mit mehreren Forderungen EIN Gläubiger. Kann m. E. nach dem RVG nicht anders sein. Der Vergleich soll ja mit nur einem Gläubiger - wenn auch über zwei Forderungen - geschlossen werden. Ist ja im Normalfall auch nur eine Angelegenheit, wenn sich mit dem Gläubiger geeinigt werden soll.

    Btw: Wo gibt´s denn noch BerH für das Schuldenbereinigungsverfahren? :D

  • Der Gebührentatbestand nebst Kommentierung und Rechtsprechung ist eindeutig: Anzahl der Gläubiger, nicht Anzahl der Forderungen.

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