Europäischer Vollstreckungstitel

  • Hallo,
    ich habe hier in einer Strafsache des LG (rechtskräftig abgeschlossen) einen Antrag des Nebenklägers auf Erteilung eines europäischen Vollstreckungstitels hinsichtlich Adhäsionsverfahrens (Schmerzensgeld) und Kostenfestsetzungsbeschluss, da der VU nach England abgeschoben wurde.
    Geht das überhaupt? Die entsprechende Verordnung der EU (§1079 ff ZPO) ist ja nur bei Zivilsachen anwendbar.
    Über welche Vorschriften geht es denn ansonsten?
    Da ich der einzige Ripfel auf Straf bin und ansonsten in der Verwaltung tätig bin, stehe ich gerade auf dem Schlauch.
    Vielen Dank schon jetzt für Eure Mühe

  • Ich hätte keine Bedenken. Schließlich werden im Adhäsionsverfahren ja zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht und auch eine entsprechende vollstreckbare Ausfertigung erteilt, die es ansonsten im Strafrechtsbereich ja nicht gibt...

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