Der Antragsteller von Prozesskostenhilfe hat folgende Einkunftsarten mit monatlichen Bezügen: Grundsicherung nach dem SGB XII, Altersruhegeld, Witwerrente, Pflegegeld über 300 €, Unterstützung durch d. Jewish Claims Conferenz und Zuschuss zur Krankenversicherung mit monatl. über 1700 €.
Kann mir jemand weiterhelfen, welche Einkünfte als Einkommen im Sinne der PKH-Prüfung gelten ?
Berücksichtigung als Einkommen
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lucas -
3. Juni 2015 um 11:29
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Mh, bei mir wäre mit dem SGB-Bescheid Feierabend mit der Prüfung.
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Ich sehe auch keine Veranlassung für Berechnungen.
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SGB XII heißt ohnehin: Kein einzusetzendes Vermögen. Einkommenstechnisch isses mit unserer Berechnung sehr vergleichbar (sogar noch etwas strenger). Unter der Prämisse, dass das alles auch dem Sozialamt mitgeteilt wurde, ist meine Prüfung bei Vorlage des SGB XII-Bescheides auch erledigt (wie bei meinen Vorschreibern).
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