Berücksichtigung als Einkommen

  • Der Antragsteller von Prozesskostenhilfe hat folgende Einkunftsarten mit monatlichen Bezügen: Grundsicherung nach dem SGB XII, Altersruhegeld, Witwerrente, Pflegegeld über 300 €, Unterstützung durch d. Jewish Claims Conferenz und Zuschuss zur Krankenversicherung mit monatl. über 1700 €.
    Kann mir jemand weiterhelfen, welche Einkünfte als Einkommen im Sinne der PKH-Prüfung gelten ? :confused:

  • SGB XII heißt ohnehin: Kein einzusetzendes Vermögen. Einkommenstechnisch isses mit unserer Berechnung sehr vergleichbar (sogar noch etwas strenger). Unter der Prämisse, dass das alles auch dem Sozialamt mitgeteilt wurde, ist meine Prüfung bei Vorlage des SGB XII-Bescheides auch erledigt (wie bei meinen Vorschreibern).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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