Kann mir jemand die Tabelle nach § 115 Abs. 2 ZPO, die für Altverfahren Anwendung findet, zur Verfügung stellen?
Tabelle nach § 115 Abs. 2 ZPO für Altverfahren
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Stefan1969 -
3. Juni 2015 um 14:52
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Yep, Herr Google kann das, findeste da ganz einfach.
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Ist diese Tabelle überhaupt anzuwenden? Die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse wurde ja nach dem 1.1.2014 abgegeben.
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Das hast du bisher nicht gefragt...:D
Wann wurde der Antrag denn gestellt ? Vor dem 01.01.2014, dann gilt sie, danach nicht mehr.
Unerheblich dürfte m.E. der Eingang des Vordrucks sein.
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