Termin in 1686er Verfahren - Beistand für KiMU?

  • Hallo
    Ich habe ein Verfahren nach § 1686 BGB. Die Kindesmutter hat nun angefragt, ob sie im Termin (Anhörung beider Kindeseltern, Vater ist anwaltlich vertreten) auch mit jemandem erscheinen kann, der kein Rechtsanwalt ist. Ich habe § 12 FamFG gefunden, wonach bestimmte Personen (Angehörige etc. gem. § 10 FamFG) als Beistand auftreten können. Das müsste ja auch bei mir gelten, oder?
    Weiß jemand welche Voraussetzungen an die Zulassung einer anderen Person als Beistand gem. § 12 S. 3 FamFG zu stellen sind? Muss der Gegner zustimmen?
    Die Kommentierung dazu gibt leider wenig her.

  • Für Kindschaftssachen bestehen für die Zulassung anderer Terminsvertreter keine abweichenden Regelungen vom allgemeinen Teil des FamFG.
    Insofern bist Du schon auf dem richtigen Dampfer.

  • Der Termin steht kurz bevor.
    Kann in einem 1686er-Verfahren ein Vergleich geschlossen werden?
    Wenn sich die Mutter zur Berichterstattung bereit erklärt, ist das ja kein gegenseitiges Nachgeben. Aber gibt es auch Anerkenntnisbeschlüsse in Familiensachen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!