Hallo
Ich habe ein Verfahren nach § 1686 BGB. Die Kindesmutter hat nun angefragt, ob sie im Termin (Anhörung beider Kindeseltern, Vater ist anwaltlich vertreten) auch mit jemandem erscheinen kann, der kein Rechtsanwalt ist. Ich habe § 12 FamFG gefunden, wonach bestimmte Personen (Angehörige etc. gem. § 10 FamFG) als Beistand auftreten können. Das müsste ja auch bei mir gelten, oder?
Weiß jemand welche Voraussetzungen an die Zulassung einer anderen Person als Beistand gem. § 12 S. 3 FamFG zu stellen sind? Muss der Gegner zustimmen?
Die Kommentierung dazu gibt leider wenig her.
Termin in 1686er Verfahren - Beistand für KiMU?
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Für Kindschaftssachen bestehen für die Zulassung anderer Terminsvertreter keine abweichenden Regelungen vom allgemeinen Teil des FamFG.
Insofern bist Du schon auf dem richtigen Dampfer. -
Danke!
Ich befürchte, die KiMu möchte einen nicht-Angehörigen mitbringen. Ich denke, die Hürden für die Zulassung als Beistand sind nicht so hoch. Ich kann sie ihm ja jederzeit wieder entziehen. -
Der Termin steht kurz bevor.
Kann in einem 1686er-Verfahren ein Vergleich geschlossen werden?
Wenn sich die Mutter zur Berichterstattung bereit erklärt, ist das ja kein gegenseitiges Nachgeben. Aber gibt es auch Anerkenntnisbeschlüsse in Familiensachen?
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