Einkommen § 115 ZPO auch Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit?

  • Ich bin gerade ratlos und brauche dringend Hilfe.

    Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens nach § 115 ZPO sind da auch die Zuschläge für Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit zu berücksichtigen und wenn in welcher Höhe????:confused::confused:

    Bei diesen Zuschlägen handelt es sich ja um steuerfreie Beträge, dennoch meine ich sie sind als Einkommen zu berücksichtigen. In voller Höhe oder? Leider sieht das der Parteivertreter anders. Ich find dazu leider nichts im Forum und auch sonst...

    Hat jemand evtl. auch eine Entscheidung zu dem Thema?

  • Das hab ich auch gedacht. Aber selbst der Richter hat die Zuschläge nicht berücksichtigt... Allerdings in den Gründen ist er darauf nicht eingegangen.

  • ok wenn das so ist geh ich mal von einer Überprüfung aus ( 120 IV a. F. oder 120 a ZPO )

    Dann wären die Zuschläge nicht zu berücksichtigen, da Du nur prüfst, ob sich die Verhältnisse zur Ursprungsentscheidung verändert haben. Die ursprüngliche Entzscheidung darf nicht abgeändert werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse unverändert geblieben aber zuvor fehlerhaft beurteilt worden sind ( Zööler 30. Aufl. Rd Nr. 10 zu 120 a ZPO )

    M f G

    wulfgerd

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