Ich bin gerade ratlos und brauche dringend Hilfe.
Bei der Berechnung des einzusetzenden Einkommens nach § 115 ZPO sind da auch die Zuschläge für Sonn- Feiertags- und Nachtarbeit zu berücksichtigen und wenn in welcher Höhe????
Bei diesen Zuschlägen handelt es sich ja um steuerfreie Beträge, dennoch meine ich sie sind als Einkommen zu berücksichtigen. In voller Höhe oder? Leider sieht das der Parteivertreter anders. Ich find dazu leider nichts im Forum und auch sonst...
Hat jemand evtl. auch eine Entscheidung zu dem Thema?