Vor- und Nacherbschaft Befreiung?

  • Es wird ein Erbvertrag zur Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge vorgelegt.
    Verstorben ist der Ehemann als Eigentümer des Grundstücks.

    In dem Erbvertrag setzt der Ehemann die Ehefrau zur Vorerbin ein und die Kinder A und B zu Nacherben.
    Nach der Formulierung im Erbvertrag kann die Vorerbin durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines oder mehrerer ehelicher Kinder über den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände verfügen.

    Befreite Vorerbschaft?

  • Sehe ich nicht so.
    Die freie Verfügungsbefugnis (unter Lebenden) besteht "nur" zugunsten der Kinder und nicht auch bez. anderer Personen.
    Inwieweit die Vorerbin von Todes wegen über den Nachlass (des Erblassers) verfügen soll, ist mir nicht klar; sie kann die vom Erblasser angeordnete Nacherbfolge nicht ändern (§ 2065 Abs. 2 BGB).

    Die angegebene Klausel kenne ich eigentlich bez. d Schlusserbenerbeneinsetzung in einem gem. Testament/Erbvertrag, nicht aber bei Vor- und Nacherbfolge. Aber vielleicht habe ich ja auch ein Brett vorm Kopf...

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