Es wird ein Erbvertrag zur Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge vorgelegt.
Verstorben ist der Ehemann als Eigentümer des Grundstücks.
In dem Erbvertrag setzt der Ehemann die Ehefrau zur Vorerbin ein und die Kinder A und B zu Nacherben.
Nach der Formulierung im Erbvertrag kann die Vorerbin durch Verfügung unter Lebenden oder von Todes wegen zugunsten eines oder mehrerer ehelicher Kinder über den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände verfügen.
Befreite Vorerbschaft?