Hallo Zusammen!
Ich mache erst seit kurzem Zwangversteigerung und habe nun ein Problem mit einem Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung. Sollte eigentlich ein Standardfall sein, aber irgendwie passts hier nicht. Über die Suche und aus dem Kommentar bin ich leider auch nicht wirklich schlauer geworden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Folgender Fall:
14.11.2002: Eheleute A+B kaufen Grundstück von Verkäufer V zu je 1/2 (Finanzierungsvollmacht angeblich im KV, dieser liegt mir jedoch nicht vor);
14.11.2002: Finanzierungsgrundschuld wird bestellt (anwesend sind A+B, beide haben die Urkunde unterschrieben);
Wortlaut in Auszügen:
... A handelt in dieser Urkunde im eigenen Namen und zugleich für V aufgrund Vollmacht im KV ... .
1. Der Eigentümer ... und zwar V als derzeitige Eigentümerin und A als künftiger Eigentümer bestellen ...
2. Der Eigentümer unterwirft sich wegen aller Ansprüche ... der sofortigen Zwangsvollstreckung ... und zwar in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung ... gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundeigentums zulässig sein soll.
4. Die Darlehensnehmer, nämlich die Eheleute A+B, übernehmen als Gesamtschuldner die persönliche Haftung ... .
12.12.2002: Vollstreckungsklausel wird erteilt (Vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung wird hiermit der BANK zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.). Titel wurde zugestellt an A+B.
22.01.2003: Eigentumsumschreibung auf A+B zu je 1/2
Soweit der Sachverhalt. Ich hoffe, ich habe alles verständlich und vollständig geschrieben.
Meine Fragen:
1. Klausel gegen A:
Laut Stöber § 15 Nr. 40.16 und 40.17 darf die Klausel gegen den neuen Eigentümer erst nach Eigentumsumschreibung erteilt werden. Hier wurde sie bereits vorher erteilt. Ich bräuchte also doch eigentlich eine neue Klausel und zwar eine qualifizierte nach § 726 Abs. 1 ZPO. Verstehe ich das richtig?
2. Klausel gegen B:
B hat sich laut dem Wortlaut dinglich in der Urkunde nicht der Zwangsvollstreckung unterworfen, ist aber nun als Eigentümerin eingetragen und gegen sie soll vollstreckt werden. Brauche ich dann nicht zusätzlich eine Rechtsnachfolgeklausel?
3. Muss die Finanzierungsvollmacht aus dem KV an der GS-Urkunde dranhängen und mitzugestellt werden?
Sorry, Fragen über Fragen . Bevor ich jetzt an die antragstellende Gläubigerin rausschreibe, würde ich gern wissen, was Ihr zu der Sache meint und ob ich nicht vielleicht völlig falsch liege. Vielen Dank!