Hallo zusammen,
habe einen Antragsgegner gg. den im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Ordnungsgeld verhängt wurde- dieses wurde weder bezahlt und nach Vollstreckungsauftrag an GV wurde von diesem mitgeteilt, dass er nicht erschienen ist zur Abnahme der Vermögenauskunft nicht erschienen....sooooooooooo muss ich nun einen Verhaftungsantrag stellen (und wenn ja hat jmd. eine Vordruck dafür oder kann mir kurz erklären wie ich das mache- hatte so etwas noch nie und bin echt ein wenig planlos), oder könnte ich die Akte gleich meinem Richter vorlegen wegen der Anordnung der O-Haft?
Ich danke euch:)