Ordnungsgeld und Ordnungshaft

  • Hallo zusammen,

    habe einen Antragsgegner gg. den im einstweiligen Verfügungsverfahren ein Ordnungsgeld verhängt wurde- dieses wurde weder bezahlt und nach Vollstreckungsauftrag an GV wurde von diesem mitgeteilt, dass er nicht erschienen ist zur Abnahme der Vermögenauskunft nicht erschienen....sooooooooooo muss ich nun einen Verhaftungsantrag stellen (und wenn ja hat jmd. eine Vordruck dafür oder kann mir kurz erklären wie ich das mache- hatte so etwas noch nie und bin echt ein wenig planlos), oder könnte ich die Akte gleich meinem Richter vorlegen wegen der Anordnung der O-Haft?

    Ich danke euch:)

  • Das Verfahren auf Abgabe der Vermögensauskunft sollte schon erst mal abgeschlossen werden, bevor man zur Ordnungshaft schreitet. Normalerweise kreuzt man das doch gleich alles im offiziellen Vordruck an den Gerichtsvollzieher richtig an (der GV beantragt doch dann gleich selbst beim Vollstreckungsgericht den Haftbefehl, bekommt ihn wieder und setzt das Verfahren dann fort -- beim Vollstreckungsgericht hat man dann hierfür die notwendigen Vordruck oder EDV-Textbausteine).

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