Hallo zusammen,
ich hab folgenden Fall...
eine GmbH&Co KG ist in Insolvenz. Nun wurde der Insolvenzplan bestätigt und sie haben mir die Fortsetzung der Gesellschaft angemeldet.
Ich hatte jetzt schon moniert, dass ich die Fortsetzung nicht eintragen kann, so lange die Insolvenz noch nicht aufgehoben ist.
Der Notar hat mich nun davon überzeugt, dass ich es doch eintragen kann, da die Insoaufhebung nur eine Rechtsbedingung wäre.
Soweit so gut.
Nun hab ich aber auch schon die Anmeldung, dass der phG nun ausscheidet, ich somit nur noch einen Kd habe, die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation erloschen ist.
Aus dem Bauch raus, sage ich, die zweite Anmeldung kann ich so lange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, nicht vollziehen.
Sehe ich das Richtig??