Gesellschaftsfortführung während Insolvenzverfahren und dann erlöschen

  • Hallo zusammen,

    ich hab folgenden Fall...

    eine GmbH&Co KG ist in Insolvenz. Nun wurde der Insolvenzplan bestätigt und sie haben mir die Fortsetzung der Gesellschaft angemeldet.
    Ich hatte jetzt schon moniert, dass ich die Fortsetzung nicht eintragen kann, so lange die Insolvenz noch nicht aufgehoben ist.
    Der Notar hat mich nun davon überzeugt, dass ich es doch eintragen kann, da die Insoaufhebung nur eine Rechtsbedingung wäre.

    Soweit so gut.
    Nun hab ich aber auch schon die Anmeldung, dass der phG nun ausscheidet, ich somit nur noch einen Kd habe, die Gesellschaft aufgelöst und ohne Liquidation erloschen ist.

    Aus dem Bauch raus, sage ich, die zweite Anmeldung kann ich so lange das Insolvenzverfahren noch nicht aufgehoben ist, nicht vollziehen.

    Sehe ich das Richtig??

  • was´n das für´n Insolvenzplan? Sieht die Fortsetzung der Gesellschaft vor und dann ist Ende...

    Ist der Insolvenzplan rechtskräftig geworden? Ist das auf Deiner Ausfertigung bescheinigt?

    Dann kannst Du die angemeldete Fortsetzung eingetragen.

    Das Ausscheiden des einzigen phG findet außerhalb des Insolvenzverfahrens statt und die Eintragung dieser Tatsache ist von uns zu vollziehen, auch wenn das Insolvenzverfahren noch läuft. Sieht blöd aus, ist aber so. Das Insolvenzverfahren richtet sich dann gegen den Rechtsnachfolger der Gesellschaft, hier also nun gegen den Kommanditisten.
    Die Eintragungsnachricht über das Erlöschen der Firma würde ich dem Inso-Gericht und dem Inso-Verwalter zur Kenntnis senden.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

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