Vollstreckung nach § 887 oder 888 ZPO

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage, wie ich diesen Urteilstenor zu vollstrecken habe:

    ......der Beklagte wird verurteilt, die Feuchtigkeitserscheinungen an der Fensterwand des Wohnzimmers ... zu beseitigen.

    Ist eine der im Titel genannten Vorschriften einschlägig, wenn ja, welche.

    Besten Dank im voraus.

  • -> 887 ZPO.

    Ich geh einfach mal davon aus das die Handlung "Feuchtigkeitserscheinungen beseitigen" durchaus von einem Dritten (x-beliebiger Handwerker etc) vorgenommen werden kann.

  • Sehe ich auch so.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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