Unterbringung bei Vus auf freiem Fuß

  • Hallo, liebe Vollstreckerkolleginnen und -kollegen.

    Ich vollstrecke seit kurzem § 63 und § 64-Maßregeln und ich habe jetzt zwei Verurteilte, die sich zum Zeitpunkt der Verurteilung auf freiem Fuß befanden.

    Nach telefonischer Rücksprache mit dem Lanschaftsverband wurde mir mitgeteilt, dass ich die nicht laden darf, da ich sonst "willentlich" die Orga-haft herbeiführen würde.

    Jetzt stehen die einfach auf der Warteliste (die in NRW sehr lang ist) und rutschen in ihrer Warteplatzierung auch immer weiter runter, da ihre Priorität nicht so hoch ist (wie bei jemandem, der seit über 3 Monaten in Orga-Haft sitzt).

    Einer von beiden sitzt jetzt seit kurzem in EFS. Kann ich denn jetzt meine Maßregel als Überhaft notieren und-weil wohl kaum direkt nach der EFS ein Platz da sein wird- dementsprechend Orga-Haft anordnen?

    Gibt es diese Problematik bei anderen Behörden auch? Oder wird der Vu dort einfach geladen? Immerhin IST er rechtskräftig neben einer Maßregel auch zu einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren verurteilt worden...

    Ich würde mich über Antwrten freuen :)

  • Der VU wird erst dann geladen, wenn der Landschaftsverband einen Platz zur Verfügung stellen kann.
    Ist der VU auf freiem Fuß, wird die Freiheitsstrafe nur dann vorab vollstreckt, wenn ein Vorwegvollzug vom Gericht im Urteil ausgesprochen wurde.

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