Hallo Zusammen,
ein Kollege hat mich gebeten für ihn ein Thema einzustellen, da es sich nach seinen eigenen Angaben für ihn nicht mehr lohnt sich hier anzumelden.
Folgender Sachverhalt:
Es existieren zwei Stiftungen. Eine Stiftung befindet sich nach Aufhebung (Veröffentlichung im Amtsblatt ist erfolgt) in Liquidation. Der Liquidator (die Stadt) beantragt - unter Beachtung der Fristen nach §§ 88, 51 BGB - die Übertragung des Grundstücks auf eine andere Stiftung.
Alle Stiftungsvorstände haben ihr Einverständnis erklärt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorgelegt worden.
Ist hier eine Auflassung erforderlich?