Aufhebungsversteigerung

  • Hallo:),

    in einem Aufhebungsversteigerungsverfahren (Eheleute zu 1/2 Anteil) steht der Verteilungstermin kurz bevor.
    Heute bekomme ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss indem neben dem Übererlös auch das Recht eines Miteigentümers auf Abgabe von Erklärungen im Verteilungstermin gepfändet wurde. Der Pfüb ist M.E. wirksam und von mir im Verteilungstermin zu berücksichtigen. Irgendwie bin ich trotzdem unsicher und wollte mich bei euch rückversichern. Kann die Gläubigerin dann im Termin alleine bestimmen wie der Übererlös zu verteilen ist?

    mfg

    Einmal editiert, zuletzt von Fischersfritze (16. November 2015 um 08:59)

  • Ich denke eher, die Pfändung wird ins Leere gehen, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen der Miteigentümer vorliegen und du deshalb zu keiner Auszahlung kommst. Die müssen sich dann vor der Hinterlegungsstelle einigen. Auch hier würde der Miteigentümer mit einer Pfändung nicht weiter kommen...

  • Zur Verteilung brauchst du 2 übereinstimmende Willenserklärungen beider Eigentümer. Für den Ehemann tritt der Pfüb-Gläubiger auf und wenn die Ehefrau ihren Anteil am Grundstück sofort haben will muss sie sich mit dem Gläubiger einigen. Gibt es keine Einigung, einfach hinterlegen.

  • Der Vollstreckungsschuldner hat keinen originären Anspruch auf den Übererlös, dieser steht der Eigentümergemeinschaft zu.

    Die Verteilung des Überschusses ist Teil der Auseinandersetzung, so dass insoweit die Pfändungsgläubiger teilnehmen, die den Auseinandersetzungsanspruch des Vollstreckungsschuldners gepfändet und überwiesen haben.

    Die Erklärung eines solchen Gläubigers kann nur dann die Erklärung des Schuldners vollständig ersetzen, als die Gläubigerforderung den Erlösüberschuss im ganzen übersteigt; anderenfalls ist neben der Erklärung der Ex-Eigentümer zusätzlich die Erklärung des Pfändungsgläubigers erforderlich.

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