Hallo:),
in einem Aufhebungsversteigerungsverfahren (Eheleute zu 1/2 Anteil) steht der Verteilungstermin kurz bevor.
Heute bekomme ich einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss indem neben dem Übererlös auch das Recht eines Miteigentümers auf Abgabe von Erklärungen im Verteilungstermin gepfändet wurde. Der Pfüb ist M.E. wirksam und von mir im Verteilungstermin zu berücksichtigen. Irgendwie bin ich trotzdem unsicher und wollte mich bei euch rückversichern. Kann die Gläubigerin dann im Termin alleine bestimmen wie der Übererlös zu verteilen ist?
mfg