Hallo, ich habe folgenden Fall:
Der Gläubigervertreter beantragt eine europäische Vollstreckungsklausel für ein Versäumnisurteil des hiesigen Amtsgerichts. Die Schuldner leben in Spanien und sind Endverbraucher. Ausschließlicher Wohnsitz ist Spanien. Daher ist m.E. die Erteilung der europ. Vollstreckungsklausel nicht möglich.
Nun wird auf die Verordnung (EU) 1215/15 Bezug genommen und eine entsprechende Bescheinigung (gem. Art. 53,60) (= Vollstreckbarkeitserklärung) beantragt. Sind Euch hier Vordrucke o.ä. bekannt?