Hallo zusammen,
bei "meiner" GmbH existiert ein Aufsichtsrat, der aus 3 Mitgliedern besteht. Eins dieser Mitglieder wird durch ein bestimmtes Ministerium bestellt, die zwei weiteren durch die Gesellschafterversammlung.
Es wird mir eine aktuelle Liste eingereicht, die ich in den Registerordner aufnehmen will. Ich weiß jedoch, dass das von dem o. g. Ministerium zu benennende Mitglied zwischendurch mal jemand anderes vor.
Muss mir auch diesbezüglich eine - nun nicht mehr gültige - Liste eingereicht werden, damit die Mitglieder des Aufsichtsrates lückenlos nachzuvollziehen sind?
VG