Guten Morgen,
da mein Problem ziemlich eilt, nur diese kurze Frage:
Gibt es Anforderungen an eine Werthaltigkeitsbescheinigung von Wirtschaftsprüfern?
Reicht es aus, wenn diese mir mitteilen, dass die Sacheinlage in Höhe von ... € aufgrund von zahlreichen Abtretungen voll erbracht wurde.
"Nachfolgend wird bestätigt, dass die eingebrachten Gesellschaftsanteile den Betrag der Kapitalerhöhung in Höhe von ... € erreichen."
Keine weiteren Ausführungen, ob und was sie geprüft haben; welche Unterlagen vorgelegen haben; ...
Muss / kann / darf ich mich darauf verlassen?