Ich habe einen Berichtsauftrag bekommen, welche Änderungen der Strafvollstreckungsordnung aus unserer Sicht notwendig sind. Leider fällt uns hier nichts ein (von gewünschten aber nicht durchsetzbaren Regelungen wie z.B. Abschaffung des § 43 IV mal abgesehen).
habt Ihr vielleicht Ideen?