Hallo,
ich habe ja so gar keine Ahnung: Wenn das AG eine Sicherheitsleistung fordert und diese hinterlegt wird, zusätzlich noch die Forderung des Gläubigers deutlich übersteigt - hat diese hinterlegung dann eine "schuldenbefreiende Wirkung" bis es zu einer ger. Entscheidung kommt oder kann der Gläubiger weiterhin munter aufgrund seiner vermeintlichen Ansprüche Gelder des Gläubigers zurückhalten.
Konkret: Wenn der Mieter eine Sicherheitsleistung hinterlegt hat, der Vermieter noch fordert, die Berufung anhängig ist - kann er dann noch die Kaution zurückhalten? Da wäre der Mieter je mehrfach aufgrund eines mutmaßlichen Anspruchs belastet.