Nochmals: Erbschein notwendig?

  • Grundbuchberichtigung ist durch die Tochter des Eigentümers beantragt. Diese ist durch notarielles Testament vom 11.10.2011 zur alleinigen Erbin bestimmt. Unter gleichem Datum hat der Erblasser ein gemeinschaftliches mit seiner Ehefrau errichtetes Testament aus dem Jahr 1980 formgerecht widerrufen; die Zustellung des Widerrufs erfolgte auch formgerecht am 03.11.2011. Nach Auskunft der Ehefrau in der Nachlassakte ist kein gemeinschaftliches Testament in ihrem Besitz. Konnte der Erblasser vor Wirksamwerden des Widerrufs wirksam testieren? Ich habe leider dazu nichts gefunden.... Ich hoffe auf Eure Hilfe auch im neuen Jahr!

  • .. Konnte der Erblasser vor Wirksamwerden des Widerrufs wirksam testieren? Ich habe leider dazu nichts gefunden......

    Siehe Reymann im jurisPK-BGB Band 5, 7. Auflage 2014, § 2271 RN 33: „Bisher unwirksame Verfügungen, die der widerrufenen wechselbezüglichen Verfügung widersprachen, werden nun wirksam.“ oder Litzenburger im Beck'schen Online-Kommentar BGB, Stand: 01.11.2015, § 2271 RN 15: „Ein Testament, das der Widerrufende im Widerspruch zu einer solchen wechselbezüglichen Verfügung errichtet hatte, wird mit dem Widerruf wirksam (RGZ 65, 275).“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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