Guten Morgen,
hoffe auf eure Hilfe bei dem folgenden Fall:
Die Ehefrau des Beklagten ist als Zeuge zum Termin geladen. Das persönliche Erscheinen des Beklagten ist ebenfalls angeordnet.
Sie macht Übernachungs- und Fahrtkosten geltend und erhält diese i.R. der Zeugenentschädigung.
Nunmehr macht der Beklagte in seinem Kostenfestsetzungsantrag ebenfalls die Fahrtkosten sowie Übernachtungskosten geltend.
Ist das möglich? Wäre doch quasi eine doppelte Erstattung der tatsächlich nur einmal angefallenen Kosten.