Rechtsnachfolge / Abtretung betreibender Gläubiger

  • Guten Morgen allerseits!

    Leider kann ich nichts "Handfestes" zu dem Thema finden....
    Vom Grundbuchamt habe ich gerade die Eintragungsnachricht bekommen, dass das Recht, aus dem der allein betr. Gl. (A-Bank) das Verfahren betreibt, an die B-Bank abgetreten wurde.
    Was ist nun zu tun? Aus der Kommentierung werde ich nicht schlau (vielleicht stehe ich heute aber auch nur extrem auf dem Schlauch...). :confused:

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

  • Hier habe ich solche Verfahren schon mal nach § 28 ZVG eingestellt mit der Auflage an Alt- und Neugläubiger, binnen 3 Monaten den auf den Neugläubiger umgestellten und an den Schuldner zugestellten Titel wieder vorzulegen und die Fortsetzung zu beantragen.
    Ehe ich zu diesem scharfen Schwert greife, bekommt die Altgläubigerin ein Anhörungsschreiben. Oft ist man schon mittendrin, den Titel umzuschreiben (was bei Buchrechten ja erst nach Grundbucheintragung angestoßen werden kann); dann stelle ich nicht ein, sondern gedulde mich ein paar wenige Wochen.

  • Gab es eine solche (oder ähnliche) Diskussion nicht schon einmal?
    Gab es nicht teilweise die Ansicht, dass das Verfahren für den alten Gläubiger weiterliefe und eine Entscheidung, dass dies nicht zutreffe? Ich kann mich nur noch dunkel erinnern :gruebel: und die Suche hier war erfolglos...

  • meine Suche hier war auch erfolglos....
    "mein" Verfahren ist gegenwärtig einstweilen eingestellt... Wenn ich die Kommentierung im Böttcher (§ 9 Rdnr. 5) richtig verstehe, könnte doch sogar der Alt-Gläubiger die Fortsetzung beantragen (oder die Aufhebung bewilligen), sofern der Neu-Gläubiger seine Rechtsstellung nicht angemeldet und nachgewiesen hat?

    Ich habe immer solange ein Konzentrations- und Motivationsproblem, bis ich ein Zeitproblem habe :teufel:

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