Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe mal eine Frage an euch, wie ihr hier vorgehen würdet.
Mir liegt vom Notar der Antrag auf Eintragung einer GmbH-Liquidation vor und zwar inklusive dem schriftlichen Gesellschafterbeschluss.
Vom Text her ist alles fein mit dem Gesellschafterbeschluss. Auch die Befreiung des Liquidators von §181 BGB deckt sich mit der Satzung. Fein.
Es geht mir jetzt eher um die Form des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses. Da die eingereichte Kopie von schlechter Qualität war habe ich das Original angefordert.
Das Original ist nicht gut, aber ausreichend lesbar. Allerdings ist auf dem Original nur die Originalunterschrift des letzten Gesellschafters vorhanden (der zugleich mit 55% Hauptanteilseigner
und bisher Geschäftsführer und zukünftig Liquidator ist).
Alle Gesellschafter haben den Liquidationsbeschluss im Umlaufverfahren lediglich per E-Mail an den nächsten Gesellschafter weitergeleitet (alle Unterschriften sind auf einer Seite).
Daher sind die Unterschriften der ersten 4 Gesellschafter streng genommen nur Kopien des Originalbelegs und nur die letzte Unterschrift des Liquidators eine Originalunterschrift.
Wie streng muss ich hier sein. Da keine Satzungsänderung vorliegt hat die Eintragung nur deklaratorische Wirkung und das GmbH-Gesetz erlaubt ja den Liquidationsbeschluss formlos.
Jetzt zu meinen Fragen:
- Würdet ihr die Eintragung unter diesen Bedingung vornehmen?
- Falls nicht würdet Ihr beim Notar die Originale von den anderen Gesellschaftern anfordern? Oder was würdet ihr machen?
- Der Liquidator hat schon gesagt, dass er nicht sicher ist, ob er alle Originalbelege vorlegen kann.
Würde es auch ausreichen, wenn die Gesellschafter noch einmal auf der Kopie unterschreiben oder
braucht man hier noch einen Text (bspw.: Ich bestätige hiermit, dass ich am 14.12.2015 der Liquidation zugestimmt habe + Originalunterschrift“.?
Danke euch im Voraus für euren Rat.
Viele Grüße
Niki