Folgender Fall:
1. StA beschlagnahmt alle Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen des Beschuldigten mit der XY-Bank, Kontonummer 12345.
2. Für meinen Mandanten, der Geschädigter ist, habe ich einen Titel erwirkt.
3. Dann wurde gem. §111g Abs. 2 StPO beim Amtsgericht ein Beschluss erwirkt, dass die ZV in die beschlagnahmten Forderungen zugelassen wird.
4. und jetzt? Bin mit der ZV leider noch nicht wirklich in Berührung geraten.