A ist verstorben und aufgrund gesetzlicher Erbfolge beerbt von B zu 1/2 und unbekannten Erben zur anderen Hälfte (Teilerbschein). Es wurde ein Nachlasspfleger mit Verwaltungsbefugnis für "die unbekannten Erben" des A bestellt.
B und Nachlasspfleger lassen ein Grundstück (eingetragener Eigentümer A) auf einen Dritten auf und bewilligen die Löschung einer Grundschuld, Genehmigung Nachlassgericht nebst Empfangnahme pp. liegt vor, UB usw. auch.
Antrag auf Eigentumsumschreibung und Löschung Abt. III ist gestellt:
Ist Eintragungsgrundlage Abt. I nur die Auflassung oder auch Erbfolge und dann Az. Nachlassakte Teilerbschein und Nachlasspflegschaftsverfahren?