Soll demnächst einen Erbscheinsantrag aufnehmen:
Ehemann ist im Januar 2015, also vor 17.08.15, verstorben und war dt. Staatsangehöriger. Eheschließung in Kirgisistan am 18.01.1976. Ehefrau und er waren damals noch sowjet. Staatsangehörige. Beide sind 1993 nach Deutschland und haben nun die dt. Staatsangeh. Ein Kind vorhanden.
Sie sind keine Vertriebenen, haben also keinen Vertriebenenausweis.
Es gilt deutsches Erbrecht. Hinsichtlich des Güterrechtes habe mich schon ein wenig belesen und wollte eure Meinung mal hören:
Nach http://www.dnoti.de/gutachten/inde…8c5?mode=Detail gilt deutsches Güterrecht (Recht am gemeinsamen Wohnsitz). Richtig? Ich verstehe das mit dem zeitlichen Anwendungsbereich im Gutachten nicht. Die Ehe muss nach welchem Zeitpunkt geschlossen sein?
Danke!