Heirat in Kirgisistan-Güterrecht

  • Soll demnächst einen Erbscheinsantrag aufnehmen:

    Ehemann ist im Januar 2015, also vor 17.08.15, verstorben und war dt. Staatsangehöriger. Eheschließung in Kirgisistan am 18.01.1976. Ehefrau und er waren damals noch sowjet. Staatsangehörige. Beide sind 1993 nach Deutschland und haben nun die dt. Staatsangeh. Ein Kind vorhanden.
    Sie sind keine Vertriebenen, haben also keinen Vertriebenenausweis.
    Es gilt deutsches Erbrecht. Hinsichtlich des Güterrechtes habe mich schon ein wenig belesen und wollte eure Meinung mal hören:

    Nach http://www.dnoti.de/gutachten/inde…8c5?mode=Detail gilt deutsches Güterrecht (Recht am gemeinsamen Wohnsitz). Richtig? Ich verstehe das mit dem zeitlichen Anwendungsbereich im Gutachten nicht. Die Ehe muss nach welchem Zeitpunkt geschlossen sein?

    Danke!

  • Niemand eine Idee oder Meinung? M.E. sind es Spätaussiedler. Nach dem Gutachten kann man auf diese auch dt. Güterrecht anwenden.

  • Vielleicht hilft Dir das:
    Ferid/Firsching (auszugsweise) für Kirgisistan:
    ...Speziell für kirgisische Staatsangehörige deutscher Volkszugehörigkeit bedeutet dies: Vor der Ausreise aus Kirgisistan gilt stets kirgisisches Güterrecht. Wurde die Ehe vor der Ausreise aus Kirgisistan durch Tod oder Scheidung aufgelöst oder ist nur ein Ehepartner in die Bundesrepublik übergesiedelt, bleibt kirgisisches Güterrecht maßgeblich. Nimmt ein Aussiedlerehepaar dagegen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik, erfolgt nach 4 Monaten die Überleitung des kirgisischen Güterstandes in das Güterrecht des BGB gemäß §§ 1-4 des Gesetzes über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 04.08.1969 (BGBl. 1969, I, S. 1067), soweit die Überleitung nicht ausdrücklich durch Erklärung ausgeschlossen wird. Bei kirgisischen Staatsangehörigen, die keine Aussiedler sind bzw. in der Bundesrepublik trotz Übersiedlung nicht als solche anerkannt werden, gilt weiterhin kirgisisches Recht. ...

    Und noch zum Lesen:
    - RNotZ 2011, 530 - Ermittlung des Güterrechtsstatuts nach Staatenzerfall
    - OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, S. 1510 (betr. Kasachstan, ähnliche Lage)
    - FamRZ 2010, S. 1216 - Ehegattenerbrecht ... bei Erbfällen "Vertriebener"

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