Zusammenrechnen Rente mit Kleinstbetragsabfindung

  • Hallo ihr Lieben,

    ich brauche mal eure Hilfe und hoffe, dass mir jemand nen Rat geben kann.

    Folgender Fall:

    Antrag des Gläubigers auf Zusammenrechnung gem. § 850 e Abs. 2 ZPO. Der Schuldner bezieht ne Altersrente in Höhe von 714 € und hat darüber hinaus noch ne Riesterrente bei der SV SparkassenVersicherung. Dort besteht eine Kleinstbetragsabfindung in Höhe von 1.678,00 €. Diese Versicherung läuft zum 01.05.2016 ab (=Beginn Rentenzahlung).

    Die SparkassenVersicherung hat mitgeteilt, dass sich eine monatliche Rente in Höhe von 8,06 € ergibt. Da der Auszahlungsbetrag aber nicht in Relation zum Aufwand steht hat der Gesetzgeber in § 18 SGB IV eine Grenze von 29,05 € festgelegt. Hiese also im vorliegenden Fall: da 8,06 € weniger ist als 29,05 €, wird der Betrag in einer Summe ausgezahlt.

    Jetzt meine Frage: Kann ich das Zusammenrechnen? Ist diese Versicherung überhaupt pfändbar? Und: hat vielleicht nen Muster oder Formulierungsvorschlag für mich parat?

    Ich verzweifel hier grad (vielleicht ist es aber auch ganz leicht?!).

    Ich danke euch schon mal im vorraus.

  • Ich frage mal dazu weiter:
    Ist denn die Riester-Rente grundsätzlich nicht ohnehin unpfändbar ?

    Dann hätte sich die Frage nach einer Zusammenrechnung erledigt.

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