Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal eure Hilfe und hoffe, dass mir jemand nen Rat geben kann.
Folgender Fall:
Antrag des Gläubigers auf Zusammenrechnung gem. § 850 e Abs. 2 ZPO. Der Schuldner bezieht ne Altersrente in Höhe von 714 € und hat darüber hinaus noch ne Riesterrente bei der SV SparkassenVersicherung. Dort besteht eine Kleinstbetragsabfindung in Höhe von 1.678,00 €. Diese Versicherung läuft zum 01.05.2016 ab (=Beginn Rentenzahlung).
Die SparkassenVersicherung hat mitgeteilt, dass sich eine monatliche Rente in Höhe von 8,06 € ergibt. Da der Auszahlungsbetrag aber nicht in Relation zum Aufwand steht hat der Gesetzgeber in § 18 SGB IV eine Grenze von 29,05 € festgelegt. Hiese also im vorliegenden Fall: da 8,06 € weniger ist als 29,05 €, wird der Betrag in einer Summe ausgezahlt.
Jetzt meine Frage: Kann ich das Zusammenrechnen? Ist diese Versicherung überhaupt pfändbar? Und: hat vielleicht nen Muster oder Formulierungsvorschlag für mich parat?
Ich verzweifel hier grad (vielleicht ist es aber auch ganz leicht?!).
Ich danke euch schon mal im vorraus.