• Hallo zusammen!

    Hatte jemand von euch schon mal einen Antrag auf dem Tisch, in dem der Rechtsanwalt Beratungshilfe für die Einleitung einer Clearingkonferenz beantragt? Es ist jetzt schon ersichtlich, dass er vermutlich mehrere Termine geben würde.
    Kann ich für so etwas Beratungshilfe bewilligen? In meinen schlauen Kommentaren steht dazu gar nichts...:(

  • Ich sehe dabei ehrlich gesagt kein rechtliches Problem (es sei denn, der Antrag auf Einleitung einer solchen oder eine Kostenübernahme würde abgelehnt).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Eine kurze Google-Suche zu "Clearingkonferenz" lässt immerhin schonmal erahnen, worum es gehen soll, daher bleibe ich dabei:
    Kein rechtliches, sondern ein tatsächliches Problem. Soweit sonst nichts weiter im Raum steht (siehe Beitrag #1): Keine BerH. Und bei so wenig Sachverhalt schon gar nicht ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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