nicht hinreichend vorhandene Sicherheitsleistung, Zuschlagsaufhebung?

  • Hallo zusammen,

    ein Bieter hat (vermutlich irrtümlich) eine Null zu wenig überwiesen und damit nur 1% Sicherheitsleistung erbracht. Gläubiger beantragte Sicherheitsleistung und ich stellte (ebenfalls irrtümlich) fest, dass diese erbracht wurde. Dem Bieter wurde am Ende Zuschlag erteilt. Der Gläubiger hat nach Akteneinsicht Beschwerde eingelegt und beantragt, den Zuschlag aufzuheben. Begründung: Der Ersteher habe die Sicherheitsleistung nicht vollständig erbracht. Damit ergäben sich Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit. Ich habe den Ersteher zunächst angehört und ihm anheimgestellt, den fehlenden Teil der Sicherheitsleistung nachzuzahlen. Dieser regte das Gericht daraufhin lediglich an, den Zuschlagsbeschluss von Amts wegen um den richtigen Betrag der erbrachten Sicherheitsleistung zu berichtigen.

    Was kann/sollte ich nach Eurer Meinung jetzt tun?

    1) Beschwerde nicht abhelfen, Zuschlagsbeschluss berichtigen?
    2) Abhelfen, Zuschlagsbeschluss aufheben, weil die nicht hinreichend vorhandene Sicherheitsleistung zu einer Zurückweisung der Gebote hätte führen müssen, was irrtümlich nicht geschehen ist?

    Danke und liebe Grüße

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