Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Die Suchfunktion hat mir zwar schon ein wenig geholfen, jedoch noch nicht zum Ziel geführt.
Also:
Ich bin Rechtspflegerin u.a. in Familiensachen. Hier habe ich nun in einer Unterhaltssache (UK) einen Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gem. Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1215/22012 vorgelegt bekommen. Der Titel ist vom 21.08.2015.
Das Verfahren wurde bereits 2013 eingeleitet, sodass ja wenn überhaupt nur eine Bescheinigung nach Art. 54 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Betracht kommt.
Hierauf wollte ich die Antragstellerin nun hinweisen (diese war zwar im Verfahren anwaltlich vertreten, stellt den Antrag nun aber selbst).
Meine Frage ist jetzt nur: Kann ich diese Bescheinigung überhaupt für einen Unterhaltstitel ausstellen? Ich lese überall immer nur "für Zivil- und Handelssachen"...
Habt ihr da vielleicht die entsprechende Verweisnorm für mich?
Schon jetzt: Danke!
Viele Grüße
*Sandy