Hallo,
wir möchten Unterhaltsansprüche von zwei minderjährigen Kindern, vertr. d.d. Kindsmutter und den Trennungsunterhalt für die Mutter pfänden. Kann ich die Gebühr Nr. 3309 VV RVG erhöhen und wenn ja, um wieviel?
Danke vorab.
Liane
Habe die Antwort schon gefunden. Danke......