Umwandlung Gerichtskosten in Arbeitsstunden

  • In einer Strafvollstreckungssache liegt mir die Landeshauptkasse einen Antrag des Betroffenen vor, in dem er bittet, die Gerichtskosten in Arbeits- bzw. Sozialstunden umzuwandeln.

    Die Landeshauptkasse bittet um Mitteilung meiner Entscheidung. :gruebel: Noch nie gehabt! Geht das überhaupt? Wer ist dafür zuständig?...

  • Die Geldstrafe kann durch gemeinnützige Arbeit getilgt werden, die entsprechenden Bestimmungen stehen soweit ich weis in der jeweiligen Gnadenordnung (zumindest in Bayern). Kosten können nicht umgewandelt werden.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

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