Hallo zusammen,
ich habe eine Eigenverwaltung. Der Schuldner hat eine Woche vor dem Termin die Unterlagen nach § 154 InsO vorgelegt, soweit alles gut. Jedoch fehlt die Erklärung des Sachwalters nach § 281 InsO.
Ich habe bereits hier nach einer Lösung gesucht und Kommentare gelesen... jedoch ohne Erfolg.
Wie muss ich mich den nun verhalten ? Die Niederlegung muss doch beides beinhalten ?